GRUNDSÄTZLICH IST DIE VERORDNUNG VON REHABILITATIONSSPORT ZEITLICH BEGRENZT:
Regelfall 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 ÜE ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.